Reiseversicherungen

Gegenstand der Reiseversicherung sind Gefahren, die spezifisch mit Reisen verbunden sind. 

Der Versicherer organisiert mit dem Reisenden bei Eintritt eines versicherten Ereignisses die nötigen Massnahmen und vermittelt gegebnfalls die nötigen Kontakte. Ausserdem übernimmt er im vereinbarten bzw. im in den AVB vorgesehenen Umfang die Folgekosten, die dem Versicherten aus dem Eintritt des Versicherten Ereignisses entstehen. 

Versichert sind unter anderem folgende Leistungen: Krankheit, Unfall oder Tod.

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HIBA Insurance Consulting GmbH  
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