Wenn ein versicherter Rechtssfall vorliegt übernimmt die Rechtsschutzversicherung der Vermögensbedarf für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Versicherten gegen Dritte.
Eingeschlossen sind beim umfassenden Rechtsschutz in der Regel folgende Leistungen: Beratung, Anwaltskosten, Kosten für ein allfälliges Mediationsverfahren, Kosten für Expertengutachten in einem Prozess, Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten, Prozessentschädigung an die Gegenpartei, Vorschuss für eine vom Gericht auferlegte Kaution, Inkassokosten für Forderungen die der Versicherte nach Abschluss des Prozesses an die Gegenpartei stellen kann. (Beim beschränkten Rechtsschutz besteht die Versicherungsleistung ausschliesslich in der Beratung des Kunden)